Statuten des Vereins
ARCHÄOTOP HOHE BIRGA
Bereits vorhandene Ausstellungsstücke, durch neue Grabungen oder Kauf gewonnene oder Leihgaben bilden den Bestand der Ausstellung. Sie sind, bis auf die Leihgaben, Eigentum der Gemeinde und werden von ihr verwaltet.
Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch die in der Folge angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden
Ideelle Mittel:
Ausstellungen, Vorträge, Museumsbesuche, Exkursionen und geführte Besichtigungen, Herausgabe eines Informationsblatts über die Tätigkeit des Vereins
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod - bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit -, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluß
Organe des Vereins sind:
die Generalversammlung (§10)
der Vorstand (§§12, 13)
die zwei Rechnungsprüfer (§15)
das Schiedsgericht (§16)
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: